Meldewesen & Kurtaxe
Fragen und Antworten zum Thema Meldescheine, Kurtaxe, Gästekarte und vielem mehr.
Diese FAQs dienen zur Informationen und Übersicht für Beherbergungsbetriebe. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Bitte informieren Sie sich im Detail bei den angegebenen Quellen.
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Alle Beherbergungsbetriebe in Deutschland sind nach §§ 29 und 30 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet für jeden beherbergten Gast einen besonderen Meldeschein auszustellen.
Dieser Meldeschein ist vom Gast handschriftlich zu unterschreiben. Außerdem muss der Meldeschein vom Beherbergungsbetrieb ein Jahr aufbewahrt werden. Nach Ende dieser Frist ist er zu vernichten.Im Bundesmeldegesetzt ist ebenfalls geregelt, welche Daten erfasst werden müssen:
- Datum der Ankunft und Abreise,
- Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten
- Anschrift
- Mitreisenden
- Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen
Inzwischen gibt es auch Möglichkeiten, die handschriftliche Unterschrift, zum Beispiel durch das Einlesen des elektronischen Personalausweises am Tag der Ankunft vor Ort, zu ersetzen. Diese technischen Voraussetzungen sind jedoch recht umfangreich. Mehr Informationen hierzu gibt es auf der Seite des Deutschen Tourismusverbandes.
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In Immenstaad ist das Meldewesen mit der Erhebung der Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe verknüpft und wird digital über das internetbasierte Programm AVS Meldeschein abgewickelt.
Jeder Beherbergungsbetrieb erhält einen individuellen Zugang zum Meldeschein-System AVS. Dort gibt er dann die Daten der Gäste ein, speichert diese ab und generiert den Meldeschein. Der Meldeschein enthält dann alle relevanten Daten, lässt sich auf einer Seite ausdrucken und hat eine vorgefertigte Zeile für die handschriftliche Unterschrift des Gastes.
Um einen Zugang zum Meldeschein-System AVS zu erhalten, melden Sie sich mit dem ausgefüllten Stammdatenbogen in der Tourist-Information. Dort erhalten Sie dann auch eine Einweisung, wie das Programm zu bedienen ist.
Ansprechpartnerin: Franziska Bergmüller, Telefon: 07545 2013703, Mail: fbergmueller@immenstaad.de
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Ja, laut Bundesmeldegesetz (BMG) ist jeder Beherbergungsbetrieb in Deutschland verpflichtet, Daten der beherbergten Gäste zu erheben.
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Da Immenstaad ein Erholungsort ist, ist die Gemeinde berechtigt eine Kurtaxe von den Gästen zu erheben. Die Kurtaxesatzung regelt die Höhe, Ausnahmen und Abrechnung der Kurtaxe.
Die Kurtaxe beträgt aktuell in der Hochsaison von 01.04. - 31.10. 2,90 € pro Person und Nacht sowie in der Nebensaison vom 01.11. - 31.03. 1,60 € pro Person und Nacht.
Ab dem 01.01.2025 beträgt die Kurtaxe in der Hochsaison von 01.04. - 31.10. 3,50 € pro Person und Nacht sowie in der Nebensaison vom 01.11. - 31.03. 2,20 € pro Person und Nacht.Die Kurtaxe ist vom Gast zu bezahlen. Jedoch nehmen Sie als Beherbergungsbetrieb die Kurtaxe vom Gast ein und die Tourist-Information rechnet die Kurtaxe dann gesammelt mit Ihnen als Gastgeber ab. Somit ist die Kurtaxe bei Beherbergungsbetrieben ein durchlaufender Posten.
Sobald im AVS Meldeschein-System ein Meldeschein mit allen relevanten Daten angelegt wird, wird automatisch auch die Höhe der fälligen Kurtaxe berechnet. Somit wissen Sie, welche Kurtaxe vom Gast zu erheben ist.
Die Gäste erhalten als Gegenzug zur Entrichtung der Kurtaxe eine Gästekarte, die ECHT BODENSEE CARD. Diese wird ebenso automatisch mit Eingabe der Gäste-Daten im AVS Meldeschein-System generiert und zusammen mit dem Meldeschein ausgedruckt oder digital zugestellt.
Hier finden Sie alle Informationen zur ECHT BODENSEE CARD. -
Ja, die Kurtaxe fällt verpflichtend für alle Übernachtungsgäste in Immenstaad an, die gegen Entgelt beherbergt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Von der Kurtaxe befreit sind:
- Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- Geschäftsreisende (hier ist ein Nachweis erforderlich)
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, sofern die Notwendigkeit der Begleitperson durch amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist
Um die Hälfte ermäßigt ist die Kurtaxe bei Schwerbehinderten ab einer nachgewiesenen Erwerbsminderung von 80%.
Wichtig zu wissen: Die Meldepflicht ist bei einer Befreiung von der Kurtaxe nicht aufgehoben. Diese Gäste müssen trotzdem im Meldeschein-System AVS erfasst werden.
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Von allen Betrieben in Immenstaad die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren wird auf Grundlage der Fremdenverkehrssatzung eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben.
Bei Beherbergungsbetrieben beträgt die Fremdenverkehrsabgabe 0,28 € pro Person und Nacht. Mit Erfassung der Meldedaten im Meldeschein-System AVS wird auch automatisch der Betrag der zu zahlenden Fremdenverkehrsabgabe erfasst. Mit dem Bescheid über die fällige Kurtaxe erhalten die Beherbergungsbetriebe dann auch einen Bescheid über die fällige Fremdenverkehrsabgabe.