Erstinformationen bei Neuvermietung

Sie möchten eine Ferienunterkunft in Immenstaad vermieten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und ersten Schritte im Überblick.

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Die wichtigsten Schritte im Überblick

  1. Meldewesen, Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgabe
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Vermarktung Ihrer Ferienunterkunft
  4. Organisatorisches, praktische Tipps
  • Per Bundesmeldegesetz sind alle Anbieter von Ferienunterkünften in Deutschland verpflichtet, ihre Gäste bei der zuständigen Meldestelle anzumelden. In Immenstaad am Bodensee ist dies die Tourist-Information. Es wird ein Meldeschein generiert, der alle relevanten Daten der Gäste enthält. Die Gäste unterschreiben diesen Meldeschein und bestätigen damit die Richtigkeit ihrer Angaben. 

    Da Immenstaad ein Erholungsort ist, ist die Gemeinde berechtigt eine Kurtaxe von den Gästen zu erheben. Die Kurtaxe beträgt vom 1. April bis 31. Oktober 2,90 € pro Gast und Nacht sowie vom 1. November bis 31. März 1,60 € pro Gast und Nacht. Immenstaader Gäste erhalten die ECHT BODENSEE CARD als Gästekarte. 

    Parallel zur Kurtaxe wird von den Gastgebenden - von Ihnen – eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben. Diese beträgt 0,28 € pro Gast pro Nacht. 

    Die Kurtaxe ist demnach bei den Unterkunftsbetrieben ein durchlaufender Posten, der von den Gästen erhoben wird und später mit der Tourist-Information abgerechnet wird. Die Fremdenverkehrsabgabe wird direkt für die Betriebe fällig.

    So funktioniert es: 
    Die Anmeldung der Gäste, Erstellen des Meldescheins sowie der Gästekarte, Abrechnung der Kurtaxe und der Fremdenverkehrsabgabe erfolgt durch die Gastgeberinnen und Gastgeber mit dem onlinebasierte Programm AVS Meldeschein. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie von der Tourist-Information sowie eine kurze Schulung zum Anlegen der Gästedaten und Erstellen der Meldescheine und Gästekarten. 

    Ansprechpartnerin: Franziska Bergmüller, Tel. 07545 2013703, fbergmueller@immenstaad.de
     

  • Von Baugenehmigung, über Nutzungsänderung, Gewerbeanmeldung, Preisangaben bis hin zum Datenschutz und vielem mehr - bei der Vermietung von Ferienunterkünften gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. 

    Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regeln aufgelistet durch den Deutschen Tourismusverband.

    Bei Fragen rund um die Gewerbeanmeldung: 
    Amt für öffentliche Ordnung, Frau Veeser, Tel. 07545 2013201, mveeser@immenstaad.de 

    Bei Fragen zur Nutzungsänderung bestehender Gebäude als Ferienunterkunft: Bauverwaltungsamt, Herr Rößler, Tel. 07545 201 3500, mroessler@immenstaad.de 
     

  • Wenn Sie eine Ferienunterkunft betreiben, stellen Sie sich sicher die Frage, wie Gäste auf Ihre Ferienwohnung, Ihr Ferienhaus oder Ihr Ferienzimmer aufmerksam werden. Hierfür gibt es zahlreiche Möglichkeiten, zwei möchten wir Ihnen gerne näher vorstellen.

    1. Direkte Online-Buchbarkeit Ihrer Unterkunft und ein großes Vertriebsnetzwerk mit angeschlossenen Portalen wie booking.com, airbnb und Co und das bequem über einen Zugang managen? Das bietet unser Kooperations- und Servicepartner Lohospo
      Lohospo ist eine Plattform, über diese Ihre Unterkunft auf verschiedenen überregionalen Buchungsportalen wie z.B. booking.com, fewodirekt, airbnb usw. aber auch auf regionalen Buchungsportalen wie der Webseite der Tourist-Information Immenstaad oder www.echt-bodensee.de sichtbar und buchbar wird. Zusätzlich können Sie, soweit die Portale diese Funktion beinhalten, auch die Zahlfunktion nutzen, sodass Gäste z.B. direkt bei der Buchung über Booking.com bezahlen und das Geld automatisch an Sie weitergeleitet wird. 

      Weitere Informationen zu Lohospo: www.lohospo.de
       
    2. Die Tourist-Information Immenstaad legt alle 2 Jahre ein gedrucktes Gastgeberverzeichnis auf. In dieser Print-Broschüre können Sie eine Anzeige in unterschiedlichen Größen buchen. Im Preis für die Printanzeige ist auch ein Interneteintrag auf www.immenstaad-tourismus.de enthalten. Ebenso besteht die Möglichkeit, nur einen Interneteintrag ohne Printanzeige zu buchen. Wichtig zu Wissen: Hier ist Ihre Unterkunft nur auf Anfrage bei Ihnen buchbar. Eine direkte Online-Buchbarkeit besteht nicht. 
      In Kombination zum Anfrage-Interneteintrag macht es Sinn, einen Vermittlungsvertrag mit der Tourist-Information abschließen. Damit erlauben Sie der Tourist-Information, nach vorheriger Rücksprache (auf Anfrage) mit Ihnen, für den Gast Ihre Unterkunft zu buchen. Pro Buchung erhält die Tourist-Information 8 % Provision des Gesamtpreises. 

      Ansprechpartner: Christa Duckett, Tel. 07545 2013700, cduckett@immenstaad.de

       
    • Prospekte
      Sie benötigen Informationsbroschüren zur Auslage in Ihrer Ferienunterkunft? In der Tourist-Information erhalten Sie Informationsmaterialien rund um Ausflugsziele, Radfahren, Wandern, Schifffahrt und weitere interessante Themen für den Bodenseeurlaub.
    • Längerfristige Vermietung in den Wintermonaten
      Wenn Sie daran interessiert sind, Ihre Ferienunterkunft im Winter längerfristig an Studierende oder Monteure etc. zu vermieten, können Sie sich gerne bei der Tourist-Information melden. Wir erstellen eine Übersicht aller Vermieterinnen und Vermieter, die Ihre Unterkunft im Winter für längerfristige Vermietung anbieten und geben diese an interessierte Personen weiter.
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