Änderung Bundesmeldegesetz

Abschaffung des besonderen Meldescheins für Deutsche Übernachtungsgäste

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Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 18. Oktober dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit ist beschlossen, dass ab dem 01.01.2025 Übernachtungsgäste mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht mehr verpflichtet sind den besonderen Meldeschein zu unterschreiben.

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  • Kurz: Ja. Was wegfällt, ist die Unterschriftspflicht auf dem Meldeschein.

    Bisher waren Sie verpflichtet, auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes bestimmte Daten von allen Übernachtungsgästen zu erfassen, den Meldeschein handschriftlich von den Gästen unterschreiben zu lassen, diesen 12 Monate aufzubewahren und anschließend diesen zu vernichten. 
    Für die Erstellung des Meldescheins stellen wir das online Meldeschein-System AVS zur Verfügung.
    Damit verbunden ist auch die Erhebung der Kurtaxe und der Druck der Gästekarte, ECHT BODENSEE CARD bzw. die Erzeugung der digitalen EBC.

    Für deutsche Staatsangehörige entfällt jetzt die Pflicht laut Bundesmeldegesetz die Daten zu erfassen, einen Meldeschein unterschreiben zu lassen und diesen aufzubewahren.

    Was aber nicht entfällt, ist die Melde- und Abgabenpflicht laut unserer Kurtaxe-Satzung, welche im Kommunalabgabengesetz (§43 KAG) verankert ist!

  • Aufgrund unserer Kurtaxe-Satzung sind Sie weiterhin verpflichtet, alle Übernachtungsgäste im online Meldeschein-System AVS zu melden sowie die erforderlichen Daten laut Kurtaxe-Satzung einzugeben. 
    Diese sind:

    • Name, Vorname, 
    • Adresse, 
    • Geburtsdatum, 
    • An- und Abreisetag sowie 
    • alle Mitreisenden mit Geburtsdatum.

    Wenn Sie nun den Gästen die ECHT BODENSEE CARD digital zukommen lassen möchten, erfassen Sie zudem noch die E-Mailadresse, speichern alles und stoßen den Versand der E-Mail mit dem persönlichen Zugangslink an den Gast an.

    Wenn Sie den Gästen die ECHT BDOENSEE CARD in Papierform zukommen lassen möchten, Erzeugen Sie weiterhin einen Ausdruck und drucken die Gästekarten aus. 

    Der Unterschied ist, dass kein Meldeschein mehr notwendig ist. Das heißt die linke Seite des Ausdrucks inklusive Unterschrift entfällt.

  • Hier ändert sich nichts zur gewohnten Vorgehensweise. Der Besondere Meldeschein inklusive handschriftlicher Unterschrift ist weiterhin Pflicht.

    Zur Erinnerung: Bei ausländischen Übernachtungsgästen muss zusätzlich zu Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, An- und Abreisetag, allen Mitreisenden sowie deren Geburtsdaten auch die Personalausweis-Nummer oder Reisepass-Nummer erfasst werden.

    Die Gäste müssen auf dem erzeugten Meldeschein handschriftlich unterschreiben. Sie als Gastgeber sind verpflichtet, den Meldeschein 12 Monate aufzubewahren und anschließend innerhalb von 3 Monaten zu vernichten.

  • Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

    1. Nur Gästekarten drucken, ohne Meldeschein
      Mit Klick auf den Button „Gästekarten drucken“ als Einzelaktion wird der Ausdruck des Meldescheinbereichs unterdrückt. Dies kommt für die Anmeldung deutscher Staatsbürger zum Tragen.
    2. Gästekarten zusammen mit dem Meldeschein drucken 
      Hierzu muss der Haken in der Abfrage „Meldeschein mitdrucken“ gesetzt werden und anschließend der Button „Gästekarten drucken“ betätigt werden. Anschließend generiert sich das PDF mit dem vollständigen Drucklayout – so wie es bisher auch der Standard war. Dies kommt vor allem für die Anmeldung ausländischer Gäste zum Tragen.
    3. Nur DigiCard to go versenden 
      Durch die Betätigung des Buttons „DigiCard to go versenden“ wird der unmittelbare Versand der digitalen Gästekarten ausgelöst. Für deutsche Staatsbürger reicht dies aus. Ein zusätzlicher Ausdruck des Meldescheins bzw. der Gästekarten muss nicht stattfinden, sofern der Gast mit der reinen digitalen Variante einverstanden ist.

    Diese Änderung im AVS Meldeschein-System ist zunächst für diejenigen Vermieter relevant , die direkt im System ihre Meldescheine anlegen. Eine dahingehende Anpassung der PMS-Schnittstelle befindet sich derzeit in der Umsetzung und bedarf nach Veröffentlichung zudem des Zutuns der einzelnen Dienstleister. Zunächst bleibt also der Ablauf bei den PMS-Nutzern wie gehabt, der gedruckte Meldeschein muss bei deutschen Staatsbürgern dann nur nicht mehr zur Unterschrift ausgehändigt werden. 

  • Ab 2025 steht Ihnen die Option offen, die Gästekarte (für deutsche Gäste) rein digital auszugeben. Damit sparen Sie Papier und vereinfachen den Prozess. Gäste können die digitale Karte direkt auf ihrem Smartphone nutzen, während Sie alle erforderlichen Daten im AVS Meldeschein-System einpflegen. 

  • Bisher enthalten die Meldescheinvordrucke einen Verweis auf das Bundesmeldegesetz. Nach der Gesetzesänderung wird dieser Hinweis entfernt werden. Dennoch können Sie die aktuell vorliegenden Meldescheinvordrucke verwenden.

    So gehen Sie vor:

    • Nutzen Sie Ihre vorliegenden Meldescheindruckvorlagen
    • Bei inländischen Gästen trennen Sie einfach die Gästekarte vom Formular ab
    • Der verbleibende Teil des Bogens kann datenschutzkonform entsorgt werden.
  • Ja, das Hilfsformular kann weiterhin verwendet werden. Es enthält keinen Hinweis auf das Bundesmeldegesetz.

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